Ein wesentlicher Bestandteil des Contracting ist die gemeinsame Festlegung der Projektziele und in weiterer Folge als Voraussetzung für die Honorierung die Erreichung dieser Ziele.
Zur Festlegung von Vergleichsmaßstäben ist die Definition von objektiven Benchmarks notwendig. Benchmarks können alle rechenbaren Kenngrößen sein, sei es eine erhöhte Wertschöpfung oder erzielte Kosteneinsparungen.
Derartige Benchmarks sind beispielsweise:
Derzeit anfallende Prozesskosten
Wertschöpfung (Deckungsbeitrag) eines bestimmten Produktes oder Geschäftsfeldes
EGT, Cash Flow, sonstige Kenngrößen
Erzielter Kaufpreis
Abschluss eines Vertrages zu definierten Bedingungen
Und ähnliches - grundsätzlich kann jede objektiv quantifizierbare Kenngröße vereinbart werden
Bei qualitativen Größen müssen beschreibende Merkmale gefunden werden |